Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur österreichischen Autobahnvignette. Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, besuchen Sie bitte unsere Kontaktseite.

Glossar der wichtigsten Begriffe

Vignette (Autobahnvignette)
Eine zeitlich begrenzte Mautmarke oder digitale Registrierung, die für die Nutzung österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen erforderlich ist. Wird von ASFINAG verwaltet.
ASFINAG
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft. Das staatliche Unternehmen, das für Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb des österreichischen Autobahnnetzes zuständig ist.
Sondermaut
Eine zusätzliche Maut für bestimmte kostenintensive Abschnitte (Tunnel, Gebirgspässe) über die Standardvignette hinaus.
GO-Box
Das elektronische Mautgerät für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf österreichischen Autobahnen. Verwendet ein kilometerabhängiges Abrechnungssystem.
Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
Das maximale Gewicht, das ein Fahrzeug einschließlich des Fahrzeugs selbst gesetzlich tragen darf. Bestimmt, ob eine Standardvignette oder GO-Box erforderlich ist.

Fragen und Antworten

Benötige ich eine Vignette für alle Straßen in Österreich?

Nein. Die Vignette ist nur für Autobahnen (Autobahnen, "A"-Routen) und Schnellstraßen (Schnellstraßen, "S"-Routen) erforderlich, die von ASFINAG verwaltet werden. Reguläre Bundesstraßen ("B"-Routen) und lokale Straßen können ohne Vignette kostenlos genutzt werden. Diese Alternativrouten sind jedoch oft deutlich langsamer.

Kann ich die Vignette an der österreichischen Grenze kaufen?

Physische Vignetten sind an Tankstellen nahe Grenzübergängen in Österreich und in Nachbarländern erhältlich. Sie müssen die Vignette jedoch vor der Einfahrt auf die Autobahn kaufen – nicht danach. Wenn Sie ohne gültige Vignette auf die Autobahn fahren, auch nur für eine kurze Strecke, verstoßen Sie technisch gesehen gegen die Vorschriften.

Was passiert, wenn ich die falsche Vignette kaufe (falsches Datum oder falsches Fahrzeug)?

Für digitale Vignetten: Kontaktieren Sie ASFINAG sofort. Korrekturen am Kennzeichen können innerhalb kurzer Zeit nach dem Kauf möglich sein. Für physische Aufkleber: Nach dem Kauf kann das Startdatum nicht geändert werden. Rückerstattungen sind in der Regel nicht möglich.

Ist die Vignette für meinen Mietwagen gültig?

Viele österreichische Mietwagenunternehmen liefern ihre Fahrzeuge mit einer gültigen Vignette aus, aber das ist nicht garantiert. Bestätigen Sie dies immer beim Mietwagenunternehmen, bevor Sie das Auto abholen. Wenn der Mietwagen keine gültige Vignette hat, sind Sie für den Kauf verantwortlich.

Kann ich denselben Vignettenaufkleber auf ein anderes Auto übertragen?

Nein. Physische Vignettenaufkleber sind so gestaltet, dass sie beim Ablösen von der Windschutzscheibe zerstört werden. Der Versuch, einen Aufkleber auf ein anderes Fahrzeug zu übertragen, macht die Vignette ungültig und kann zu einer Strafe führen.

Benötigen Elektrofahrzeuge eine Vignette?

Ja. Elektrofahrzeuge unterliegen denselben Vignettenanforderungen wie Benzin- und Dieselfahrzeuge. Die Fahrzeuggewichtskategorie (unter oder über 3,5 Tonnen) bestimmt, ob eine Standardvignette oder GO-Box erforderlich ist.

Wie werden digitale Vignetten kontrolliert?

ASFINAG betreibt ein umfangreiches Netzwerk automatischer Kennzeichenerkennungskameras an mehreren Punkten des Autobahnnetzes. Diese Kameras lesen Ihr Kennzeichen und gleichen es in Echtzeit mit der digitalen Vignettendatenbank ab.

Kann ich eine Rückerstattung erhalten, wenn ich die Vignette nicht nutze?

Im Allgemeinen nein. Vignetten sind nach dem Kauf nicht erstattungsfähig. Die einzige Ausnahme kann bei Fahrzeugdiebstahl oder Totalschaden bestehen, vorbehaltlich ASFINAGs Ermessen und Dokumentationsanforderungen.

Gibt es kostenlose Autobahnabschnitte in Österreich?

Ja, eine kleine Anzahl kurzer Autobahnabschnitte in der Nähe von städtischen Gebieten ist von der Vignettenpflicht ausgenommen. Diese sind klar ausgeschildert. Der überwiegende Teil des österreichischen Autobahnnetzes erfordert jedoch eine gültige Vignette.

Was ist der Unterschied zwischen der Jahresvignette und einer 12-Monats-Vignette?

Österreich bietet keine strikte "12-Monats"-Vignette an. Die Jahresvignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig – ca. 14 Monate. Diese erweiterte Gültigkeit ist ein Merkmal, kein Fehler.